Veranstalter: TSG GutsMuths 1860 Quedlinburg e.V.; Abt. Leichtathletik
Ort: Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportplatz
Gernröder Weg 4b; 06484 Quedlinburg;
Datum: 03.11.2021
01.12.2021
12.01.2022
02.02.2022
02.03.2022
06.04.2022
Uhrzeit: jeweils von 16:00 bis 20:00 Uhr
1.1 Die Anmeldung der Teilnehmer erfolgt überwiegend online.
Mit der Anmeldung zur Laufveranstaltung akzeptiert jeder Teilnehmer die
geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln.
1.2 Die Zahlung der Organisationsgebühr findet unter Beachtung der
Abstandsregelung statt.
Regelung zugelassen.
2.1 Es herrscht Mundschutzpflicht und die Pflicht zur Einhaltung des
Mindestabstandes von 1,5 m gemäß Eindämmungsverordnung auf dem
gesamten Veranstaltungsgelände.
2.2 Die Ausgabe der Startunterlagen (Startnummern und Transponder) findet
unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m
statt im Anmeldebereich.
2.3 Jeder Teilnehmer hinterlegt bei der Startunterlagenausgabe eine
Gesundheitserklärung gemäß den Vorgaben des DLV.
2.4 Die maximal zulässige Teilnehmerzahl wird, entsprechend der örtlichen
Gegebenheiten, auf 300 beschränkt.
2.5 Alle Ordner und Helfer tragen einen Mund-Nasen-Schutz und für die
Verpflegungsausgabe Handschuhe.
3.1 Start- und Zielbereich sind räumlich getrennt. Start- und Zielbereich sind
gekennzeichnet und abgesperrt. Im Start- und Zielbereich besteht keine
Maskenpflicht.
3.2 Den Startbereich betreten die Teilnehmer nur nach Aufforderung
und begeben sich an einen freien Startplatz. Dann wird zur Startlinie
aufgerückt und nach Freiwerden der Startlinie das Rennen aufgenommen
(Wellenstart).
3.3 Helfer auf der Strecke überprüfen die Regeln. Nichteinhaltung kann zur
Disqualifikation führen.
3.4 Nach der Beendigung des jeweiligen Laufes und der Aufnahme der
Verpflegung wird der Zielbereich unverzüglich verlassen. Der Mindestabstand
ist einzuhalten. Es darf kein Läuferstau zugelassen werden. Den
Anordnungen ist Folge zu leisten.
3.5 Die Eltern dürfen nicht in den Innenbereich des Stadions.
4.1 Die drei Ersten der jeweiligen Altersklassen der einzelnen Wettbewerbe
werden aufgerufen und erhalten eine Urkunde; die Sieger auch einen Pokal
(aufzunehmen vom Tisch).
4.2 Eine Ehrung findet mit der gebührenden Abstandsregelung statt.
5.1 Der Aufenthalt im Toilettenbereich ist nur unter Einhaltung der 1,5 m
Abstandregelung gestattet.
5.2 Die Benutzung der Umkleideräume und Duschen vor Ort ist nur unter
Einhaltung der 1,5 m Abstandsregelung möglich.
5.3 Der Umkleidebereich darf nur zum kurzeitigen Umziehen betreten werden.
Gleichzeitig dürfen nur so viel Teilnehmer hinein, wie es die Einhaltung der
Abstandregelung von 1,5 m zulässt.
Sofern ersichtlich wird, dass die Regeln durch die Teilnehmer nicht eingehalten werden, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen und nicht gewertet.
Die Grundlage für dieses Konzept bilden die derzeitig gültige 15. SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sowie die Rechtsverordnungen des Landkreises Harz. Das Konzept wird bei Änderungen vorgenannter Verordnungen entsprechend angepasst.